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AGB

Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

A. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der TRU Fitness Holding GmbH, Senckenberganlage 21, 60325 Frankfurt am Main und Verbrauchern, die im Rahmen eines Verkaufsabschluss für die Nutzung der von der TRU Fitness Holding GmbH in Frankfurt betriebenen Fitness- und Freizeitanlage abgeschlossen werden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder einer App. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

B. Vertragsgegenständliche Leistungen

Der Verbraucher, der im Folgenden als Nutzer bezeichnet wird, hat die Möglichkeit durch die Eingabe seiner Daten in die Verkaufssoftware auf einem Tablet einen Nutzungsvertrag mit der TRU Fitness Holding GmbH abzuschließen. Der angebotene Nutzungsvertrag umfasst dabei die nachfolgenden Leistungen, welche allesamt in der Senckenberganlage 21, 60325 Frankfurt am Main von der TRU Fitness Holding GmbH angeboten werden:

  • Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte und –Vorrichtungen zu den angegebenen Öffnungszeiten
  • Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte und –Vorrichtungen zu den angegebenen Öffnungszeiten
  • Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functionaltrainingbereichs zu den angegebenen Öffnungszeiten
  • Teilnahme an den angebotenen Kursen
  • Nutzung des Saunabereichs und der Duschen
  • Verzehr von den Mineralgetränken und Wasser, welche aus Dispensern während der Trainingsaufenthalte zur Verfügung gestellt werden.

C. Leistungen und Kosten des Vertrages

Sämtliche während des Vertragsabschlusses auf dem Bildschirm angezeigten Beträge, die für die jeweils angebotenen Leistungen zu zahlen sind, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wobei die in den jeweiligen Feldern aufgeführten Leistungen folgende Leistungsinhalte aufweisen.

(1) Die einmalige Aufnahmegebühr umfasst die Erfassung der Nutzerdaten, die Einrichtung des Zahlungsverkehrs, die Zurverfügungstellung und Programmierung der Nutzerkarte, einen Rucksack, ein Handtuch und eine Trinkflasche, sowie die erste Trainingseinweisung.

(2) Für das monatliche Nutzungsentgelt können die unter Punkt B. beschriebenen Leistungen während der Vertragslaufzeit an vier Besuchen pro Woche in Anspruch genommen werden. Für eine unbegrenzte Anzahl an Besuchen, fällt eine zusätzliche, monatliche Pauschale i.H.v. 20€ an. Diese kann monatlich gekündigt werden.

(3) Für zusätzliche Leistungen wie Personal Training und/oder Ernährungsberatung wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt fällig.

D. Buchung von Kursen und Trainerterminen und allgemeine Absagebedingungen

Buchung von Kursen

(1) Die Teilnahme an Kursen erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung.

(2) Kursbuchungen und Trainerleistungen gelten als verbindlich, sobald diese über das Buchungssystem bestätigt wurden.

Absagebedingungen

(1) Mitglieder können eine Kursbuchung kostenfrei stornieren, wenn die Absage mindestens 12 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.

(2) Bei Absagen, die weniger als 12 Stunden vor Beginn des Kurses oder Trainertermins eingehen oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, gilt dies als kurzfristige Absage.

Konsequenzen bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen

(1) Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen werden mit einer Gebühr von 15 Euro belastet. Diese Gebühr wird automatisch dem Mitgliedskonto belastet oder vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht.

(2) Bei einem zweiten Nichterscheinen oder kurzfristige Absage im selben Monat wird erneut eine Gebühr von 15 € fällig und es erfolgt eine Sperre von 4 Wochen für die Teilnahme am Kursbereich. Die Sperre betrifft ausschließlich das Kursangebot; andere Bereiche des Studios bleiben zugänglich.

Ausnahme bei wichtigem Grund

(1) Absagen aufgrund eines wichtigen Grundes, wie z. B. akuter Krankheit, Unfall oder andere schwerwiegende unvorhersehbare Ereignisse, sind von den oben genannten Konsequenzen ausgenommen.

(2) Der wichtige Grund ist dem Studio spätestens 48 Stunden nach Kursbeginn oder Trainertermins glaubhaft zu machen (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer anderen geeigneten Bescheinigung).

(3) Erfolgt keine glaubhafte Mitteilung oder Beweiserbringung, wird die Absage als kurzfristig behandelt und die entsprechenden Konsequenzen treten in Kraft.

Geltung und Akzeptanz der Bedingungen

(1) Mit der Buchung eines Kurses erklären sich die Mitglieder mit diesen Bedingungen einverstanden.

Hinweis: TRU Fitness behält sich das Recht vor, die Kurs- und Trainerterminbuchungs- und Absagebedingungen bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.

E. Vertragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeit beginnt zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt (Vertragsbeginn). Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Der Vertrag verlängert sich bei einer gewählten Vertragslaufzeit von einem Monat jeweils für die Dauer von einem weiteren Monat, sofern er nicht mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in mindestens Textform gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Werden Verträge nicht unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängern sie sich jeweils auf unbestimmte Zeit und können dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei jährlichen und halbjährlichen Vorauszahlungen wird der Vertrag am Ende der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit zum monatlich zahlbaren Tarif derselben Laufzeit mit den jeweiligen Konditionen umgewandelt. Nach Ausbleiben einer fristgerechten Kündigung von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit, verlängert sich der zuvor im Voraus bezahlten Vertrag ebenfalls auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgebend ist jeweils der Zugang der Kündigungserklärung.

F. Off-Peak-Mitgliedschaft und Nutzungszeiten

Durch den Abschluss einer Off-Peak-Mitgliedschaft erhält das Mitglied nur eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Studios außerhalb der Stoßzeiten. Die Stoßzeiten des Studios erstrecken sich von Montag bis Donnerstag zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr. Die Off-Peak-Mitgliedschaft gestattet dem Mitglied daher nur die Nutzung des Studios außerhalb der Stoßzeiten, und zwar von Montag bis Donnerstag zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr. Freitags, samstags, sonntags und feiertags kann das Mitglied während der gesamten Öffnungszeiten des Studios uneingeschränkt auf die vertraglich festgelegten Leistungen zugreifen. Nutzt das Mitglied das Studio entgegen dieser zeitlichen Einschränkung auch zu Stoßzeiten, hat es dem Studio die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

G. Fälligkeiten / Verzug

(1) Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss des Vertrages fällig.
(2) Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den angegebenen Vertragsbeginn folgenden Monatsersten, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Monatserster. In diesen Fällen ist der erste Monatsbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
(3) Gerät der Nutzer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

H. Zahlungsmethoden

Sämtliche Entgelte sind per Sepa-Lastschriftverfahren zu zahlen.

I. Vertragspartner/ Zustandekommen eines Vertrages

(1) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der TRU Fitness Holding GmbH, Senckenberganlage 21, 60325 Frankfurt am Main, vertreten durch: Matthias Schmitz und Sebastian Schickl. Handelsregister: HRB 139135 – Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main zustande.

(2) Mit dem vollständigen Durchlaufen der unter dem nachfolgenden Punkt I. (3) beschriebenen Vertragsabschlussprozedur nimmt der Nutzer das von der TRU Fitness Holding GmbH gemachte Vertragsabschlussangebot an, sodass mit vollständigem Durchlaufen der Prozedur der Vertragsabschluss zu Stande kommt.

(3) Die Vertragsabschlussprozedur erfolgt in folgenden Schritten:

(1) Ausfüllen sämtlicher Datenfelder mit den erforderlichen Daten

(2) Auswahl der gewünschten Laufzeit mit den daraus resultierenden Entgelten

(3) Bestätigen, dass die Datenschutzerklärung, diese AGB und auch die Widerrufsbelehrung angezeigt wurden durch Anklicken der jeweiligen Ankreuzfelder.

(4) Erst wenn sämtliche Ankreuzfelder angeklickt wurden, kommt der Vertrag durch eine Unterschrift des Kunden auf dem Bildschirm wirksam zustande.

J. Nutzung der Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken

Die Nutzung der TRU Fitness Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken ist ohne schriftliche Sondervereinbarung untersagt. Darunter fällt auch das Geben von Personal Training oder Gruppentraining von Mitgliedern oder Gästen bei TRU Fitness. Auch das Geben von Personal Training oder Gruppentraining ohne Bezahlung ist ohne schriftliche Sondervereinbarung untersagt. Für Verstöße gelten die Regelungen in Abschnitt S.

K. Speicherung des Vertragstextes

Die TRU Fitness Holding GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdaten und mit sämtlichen Inhalten nach Abschluss des Vertrages dem Kunden nochmals per E-Mail zu.

L. Persönliche Veränderungen

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der TRU Fitness Holding GmbH unverzüglich mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden.

M. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios und dessen bevollmächtigte Personen in Textform übertragbar. Der Nutzer ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Weiter ist der Nutzer auch dazu angehalten, nur die gebuchten Leistungen zu nutzen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung, d.h. der Überlassung des Zutrittsmediums an einen nicht berechtigten Dritten, ist das Studio berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € geltend zu machen. Bei Dauerverstößen gilt die Vertragsstrafe an einem jeden Montag einer Woche als neu verwirkt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche, die aus der Zuwiderhandlung resultieren, bleiben hiervon unberührt. Insbesondere stellt eine schuldhafte Zuwiderhandlung einen wichtigen Grund dar, der das Studio zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Für Verstöße gegen die Clubregeln und den Verhaltenskodex gelten die Regelungen in Abschnitt S.

N. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

O. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

P. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt als gesetzlicher Erfüllungsort.

Q. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren

Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr und am Freitag zwischen 10:00 und 14:00 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage sowie der 24. und der 31. Dezember) erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de.

R. Haftungsausschluss für Spinde und Wertsachen

(1) Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnesscenters. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im Fitnessstudio auf eigene Gefahr.

(2) Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen. Wir bitten die Umkleideschränke sauber zu hinterlassen. Verschlossene Schränke werden ansonsten nach Geschäftsschluss geöffnet und geleert. Die Spinde dürfen von den Mitgliedern ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

S. Clubregeln, Verhaltenskodex und Hausrecht

(1) Die Clubregeln und der Verhaltenskodex von TRU Fitness sind Bestandteil dieses Vertrages. Sie werden dem Nutzer vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme angezeigt und ihm nach Vertragsschluss gemeinsam mit den Vertragsunterlagen per E-Mail übermittelt.

(2) Bei Verstößen gegen die Clubregeln ist das Studio berechtigt, den Nutzer abzumahnen und ihn für den laufenden Tag des Studios zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen trotz Abmahnung in Textform kann das Studio ein befristetes Hausverbot von bis zu vier Wochen aussprechen. Die Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgelts bleibt während eines vom Nutzer schuldhaft verursachten befristeten Hausverbots bestehen.

(3) Bei wiederholten Verstößen oder bei schwerwiegenden Verstößen ist das Studio zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei schwerwiegenden Verstößen bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Mit der Kündigung kann ein unbefristetes Hausverbot verbunden werden. Schwerwiegend sind insbesondere: a) Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegenüber Mitgliedern, Gästen oder Mitarbeitenden, b) Belästigung, insbesondere sexuelle Belästigung, sowie beleidigende oder diskriminierende Äußerungen, c) unbefugtes Fotografieren oder Filmen anderer Personen, insbesondere in Umkleide-, Sanitär- und Saunabereichen, d) Diebstahl oder vorsätzliche Beschädigung von Eigentum des Studios oder Dritter, e) Verstöße gegen Abschnitt J.

(4) Für jeden schuldhaften schwerwiegenden Verstoß im Sinne von Abs. 3 kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € verlangen. Die Summe der Vertragsstrafen nach diesem Abschnitt ist auf 500,00 € je Kalenderjahr begrenzt.

(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche, einschließlich des Ersatzes des Schadens, der dem Studio durch eine von ihm nach Abs. 3 ausgesprochene fristlose Kündigung entsteht, bleiben unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.